Die Zollabwicklung oder Zollabfertigung ist die steuerliche Behandlung einer Ware (auch eines Umzugscontainers), im Zuge der Überführung der Ware über die Staatsgrenze, oder die Zollgrenze der Europäischen Union.
Der Zoll ist eine nationale Behörde, die sich mit der Abfertigung und der Kontrolle von Waren befasst, die in den Geltungsbereich eines Staates (oder Zollunion) eingeführt (Import) und ausgeführt (Export) werden. Dabei wird eruiert, ob geltendes Regelwerk wie Verbote, Einschränkungen, Dekrete, Notmaßnahmen usw... eingehalten werden.
Dadurch wird der Binnenmarkt geschützt und das vom Gesetzgeber vorgegebene wirtschaftliche Gleichgewicht eingehalten.
Man will somit der Einfuhr von illegalen Waren wie Drogen Einhalt gebieten. Kontrollierte Waren wie Waffen bedürfen einer Sondergenehmigung und deren Import ist in verschiedenen Staaten mengenmäßig eingeschränkt.
Der Import von Lebensmitteln oder Stoffen kann beispielsweise eingedämmt werden, um die nationale Produktion nicht zu gefährden.
Auch der Export kann beschränkt werden. Um die Versorgung der Bevölkerung nicht zu gefährden kann ein Staat die Ausfuhr von Lebensmitteln einschränken.
Es sind nicht ausschließlich Waren betroffen, der Zoll überprüft auch Stichprobenartig Warenträger wie Holzpaletten, um sicherzustellen, dass diese keinen Schimmel, lebende Tiere oder Substrat einliefern, die eine Gefahr für Fauna und Flora sein könnten.
Paletten müssen somit immer nach internationalen Standards behandelt und zertifiziert sein.
Zoll ist auch die Bezeichnung für die Steuerabgabe, die fällig sein kann, wenn Waren importiert oder exportiert werden. Durch Zölle kontrolliert der Staat der Handel, ohne ihn zu verbieten. Die Interessen des Staates haben die oberste Priorität.
Zölle (oder Einfuhrsteuern) werden nach Warengruppen erhoben. Zollbehörden veröffentlichen die einschlägigen Tabellen, in denen man die Steuersätze aller Waren, unterteilt in Gruppen und Untergruppen, einsehen kann.
Zu den Einfuhrzöllen wird üblicherweise auch eine Mehrwertsteuer erhoben, um die Ware so zu besteuern, wie nationale analoge Waren ebenfalls besteuert werden. Somit wird eine Benachteiligung der nationalen Produktion vermieden.
Staaten können auch Exportzölle einführen, wenn es in ihrem nationalen Interesse entspricht.
Für Sie als Auswanderer sind Exportzölle generell nicht von Bedeutung. Importzölle könnten anfallen, wenn Sie gewisse Voraussetzungen nicht erfüllen. Das oberste Ziel sollte jedoch immer die Steuerbefreiung sein.
Die Voraussetzung für eine Zollabwicklung ist eine vorherige Zollanmeldung.
Die Ware, in Ihrem Fall handelt es sich um einen Umzug, muss im Vorhinein zolltechnisch angemeldet werden und zwar schriftlich.
Ablauf der Ausfuhr-Zollabwicklung (EU)
Diese Ausfuhr-Zollabwicklung wird von der Umzugs-Gesellschaft durchgeführt, der Ihren Haushalt verpackt und den Container beladen hat.
Falls Sie einen Umzug in Eigenregie durchführen, wird voraussichtlich der Spediteur für Sie die Anmeldung tätigen.
Sie können die Anmeldung auch selbst abgeben, falls Sie die Kosten reduzieren wollen.
Falls Sie keine Erfahrung mit dem ATLAs-Ausfuhr-System haben, empfehlen wir Ihnen, diese Arbeit an Profis zu delegieren.
Eine Ausfuhranmeldung muss abgegeben werden ab einen Wert von € 1.000 oder einem Gewicht von 1.000 Kg.
Ab einen Wert von € 3.000 erfolgt die Ausfuhr in zwei Schritten.
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ATLAS-Verfahren
Es besteht EU-einheitlich die Pflicht zur Teilnahme am elektronischen Ausfuhrverfahren ATLAS-Ausfuhr (Art.6 Abs.1Unionszollkodex [UZK]). Die Pflicht zur Abgabe elektronischer Anmeldungen betrifft alle Anmeldungen unabhängig vom Beförderungsweg (Straßen-, Luft-, See-, Post- und Bahnverkehr).
Eine natürliche Person kann an diesem System teilnehmen, indem sie als "Ausführer" oder "Empfänger" Waren ausführt oder einführt, auch wenn die Pflicht zur elektronischen Anmeldung meist Unternehmen betrifft. Dafür benötigt man eine EORI-Nummer und muss sich mit einem zugelassenen Zoll-Softwareprogramm bei ATLAS anmelden.
Was ist eine EORI-Nummer?
Unternehmen und Privatpersonen, die Ausfuhren oder Einfuhren beim Zoll anmelden, benötigen eine EORI-Nummer. Die Pflicht zur Angabe der EORI-Nummer besteht bereits ab dem ersten Export- oder Importvorgang. Sowohl ATLAS-Ausfuhr als auch die Internetzollanmeldung IAA-Plus funktionieren nur mit einer gültigen EORI-Nummer.
Mit der IAA-Plus steht Ihnen, von wenigen Ausnahmen abgesehen, der vollständige Funktionsumfang des IT-Verfahrens ATLAS-Ausfuhr für die Abwicklung Ihrer Ausfuhrsendungen zur Verfügung
Gemäß den EU-Vorschriften dürfen nur rechtsfähige Einheiten, also natürliche und juristische Personen sowie rechtsfähige Personenvereinigungen eine EORI-Nummer erhalten.
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Die Ausfuhr erfolgt in zwei Schritten:
Ausfuhrzollstelle (Binnenzollamt- das Zollamt, das für ihre Region zuständig ist): Hier wird die Ausfuhranmeldung eingereicht und die Ware nach Prüfung durch das Zollamt freigegeben.
Ausgangszollstelle (Grenzzollamt- die Zollstelle am internationalen Seehafen): Hier wird die Ware erneut geprüft, um sicherzustellen, dass sie mit der Anmeldung übereinstimmt.
Der Zoll kann stichprobenartig eine physische Kontrolle des Umzuges (Inspektion des Containers) durchführen.
Nach der Freigabe durch die Ausgangszollstelle erhält der Ausführer den Ausgangsvermerk, der als Nachweis für die Umsatzsteuerbefreiung dient. Falls Sie in Ihrem Umzug neue Artikel mitführen, müssen Sie je nach Regel im Bestimmungsland besteuern. In Ihrem Ausgangsland (EU) werden diese natürlich nicht nochmals besteuert.
Die Ausfuhr von Waren aus der EU ist zollfrei und die Waren sind von der Mehrwertsteuer befreit.
Ablauf der Einfuhr-Zollabwicklung im Bestimmungsland:
1-Anmeldung Ihres Umzuges
Sie oder ein Vertreter (z.B. der Spediteur) reichen die Zollanmeldung ein, mit der Packliste, dem Frachtbrief, dem gewählten Zollverfahren und den Dokumenten, die die Steuerbefreiung rechtfertigen.
2-Überprüfung der Dokumente auf Vollständigkeit und Richtigkeit.
Die Qualität und Genauigkeit der Packliste ist sehr wichtig, der Inhalt muss kohärent und Mengen sollten kompatibel mit der Größe der Familie sein.
3-Risikoanalyse
Die Zollbehörde führt eine Risikoanalyse durch, um potenzielle Risiken und Unregelmäßigkeiten zu identifizieren. Auf Grundlage dieser Analyse entscheiden sie, ob eine physische Inspektion des Containers erforderlich ist.
Eine professionelle Organisation und Verpackung offenbart sich schon bei der Risikoanalyse. Die Beamten erkennen, ob es sich um einen echten Umzug handelt oder um einen Scheinumzug. Umzüge werden nämlich missbraucht, um steuerfrei Waren einzuführen, die zum Verkauf angeboten werden.
Wenn eine Packliste unübersichtlich ist und entweder zu viele oder zu wenige Positionen enthält, kann dies Indizien für Unregelmäßigkeiten sein.
Eine bekannte Umzugsgesellschaft mit gutem Namen ist im Normalfall der Garant, dass die Zollanmeldung vertrauenswürdig ist. Die Zollbehörden kennen die ausländischen Umzugsfirmen sehr gut und wissen, ob auf die Firma Verlass ist.
4-Physische Inspektion des Containers
Falls sich die Beamten für eine Kontrolle entscheiden, wird der Container geöffnet. Die Beamten können einen flüchtigen Blick hineinwerfen oder sich einige ausgewählte Kartons oder Möbel aus der Packliste vornehmen. Diese werden dann geöffnet, überprüft und erneut verschlossen.
Das wichtigste an diesem Punkt ist eine solide und sorgfältige Beladung des Containers. Und da trennt sich die Spreu vom Weizen: falls die Beladung einen schlechten Eindruck macht, ist dies für den Fortlauf der Kontrolle nicht günstig. Wenn man das Pech hat, dass in den überprüften Kartons relevante Unregelmäßigkeiten vorgefunden wurden, wie z.B. eine lebende Pflanze oder ein modriger Holzgegenstand, kann der Zoll den gesamten Container auseinander nehmen müssen.
5-Beanstandungen und Sonderbehandlung
Sollten die Zollbeamte unregelmäßige bzw. verbotene oder nicht deklarierte Artikel finden, müssen diese beschlagnahmt werden, bzw. die Zollanmeldung muss berichtigt werden.
Falls der Zoll Objekte findet, die einer besonderen Behandlung bedürfen, weil sie Fauna und Flora gefährden könnten, werden Sie benachrichtigt. Sie werden unterrichtet und zur Bezahlung der Sonderbehandlung aufgefordert. Bei Ablehnung werden die Objekte sicher entsorgt.
6- Berechnung der Steuerabgaben
Falls die Risikoanalyse keine Anzeichen von Unregelmäßigkeiten ergab, falls die Inspektion keine Beanstandungen verursacht, oder nachdem diese Abgewickelt wurden, werden die Abgaben berechnet. Wenn Sie eine Befreiung beantragt haben, wird der einschlägige Teil des Umzuges von der Steuer befreit. Falls Sie neue Artikel mitführen (neu nach Definition der Zollbehörde des Bestimmungslandes), werden diese entsprechend je nach Warengruppe besteuert.
7-Freigabe Ihres Containers
Der Container kann am Hafen abgeholt werden.
Die Zollabwicklung eines internationalen Umzuges ist extrem anspruchsvoll und kann in einigen Ländern schwer zu bewältigen sein.
Erfahrene Umzugsfirmen haben kompetente Partner, die in Ihrer neuen Heimat den Part übernehmen. Diese Partnerfirmen kennen sich gut aus und werden für Sie die Enfuhr-Zollabfertigung begleiten.
Falls Sie sich für einen Umzug in Eigenregie entscheiden wollen, und auch keine Umzugsgesellschaft im Bestimmungsland beauftragen, wäre für die Zollabfertigung im Zielland möglicherweise professionelle Unterstützung ratsam.
Wir unterstützen Sie während der gesamten Planung bis zur Beladung, damit Sie sicher ein können, dass alles korrekt verläuft und Sie keine Überraschungen am Zoll erleben!
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