Konsularische Angelegenheiten

Falls Sie oder Ihr Partner noch keine Aufenthaltsgenehmigung für Ihr Zielland haben, müssen Sie sich so schnell wie möglich im einschlägigen Konsulat erkundigen und die nötigen Dokumente zeitnah besorgen.

Eine Aufenthaltsgenehmigung wird oft erst vor Ort im Zielland beantragt. Vergewissern Sie sich, alle Unterlagen gesammelt zu haben. Bedenken Sie z.B, dass in der Regel für den Antrag der Aufenthaltserlaubnis ein Führungszeugnis aus den Staaten verlangt wird, in denen man in den letzten Jahren wohnhaft gewesen ist. Das Führungszeugnis darf generell nicht älter als 3 Monate alt sein. In machen Ländern können diese nur persönlich im Amt beantragt werden, ggf. muss man gemeldet sein wie z.B. in Deutschland.

Es ist ratsam und wird meistens vom Bestimmungsland vorgeschrieben, dass Reisepässe für Visums-Anträge noch mindestens 6 Monate gültig sein müssen.

Stellen Sie ruhig Fragen, viele Fragen. Im Konsulat, an allen Stellen und Behörden.

Uns können Sie gerne auch befragen.



Denken Sie an Schulen, an die Uni, an etwaige Unterlagen, die der neue Vermieter im Ausland anfordern könnte. Sein Sie kreativ, fragen Sie alles mehrmals. Wenn Sie plötzlich in der neuen Heimat in einer Behörde oder in den neuen Schule stehen, sollte nicht das eine Dokument fehlen, das alle vergessen haben zu erwähnen. Und dann genau das Dokument, ohne das nichts zu machen ist. Man wundert sich immer, wie steinhart südamerikanische Bürokraten sein können... und dass alles wegen eines belanglosen Scheines scheitern kann.

Sorgen Sie dafür, dass alle Dokumente, wenn notwendig, von einem beglaubigten Übersetzer übersetzt und apostilliert sind, für alle Staaten, die das Haager Apostille-Übereinkommen unterzeichnet haben. In diesen Staaten werden apostillierte Dokumente vorausgesetzt.

Beglaubigung mittels Apostille

Für die Staaten, die das Haager Apostille-Übereinkommen unterzeichnet haben, wird die Beglaubigung mittels Apostille anerkannt. Das Dokument wird in Ihrer neuen Heimat (Bestimmungsland) anerkannt, und die konsularische Beglaubigung im Ursprungsland entfällt.

(Artikel 2 Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Beglaubigung).

Für alle Staaten, die nicht Unterzeichner sind, gilt die normale Beglaubigung ohne Apostille, wobei zusätzlich die anschließende konsularische Beglaubigung notwendig ist.

Eine Liste der Unterzeichner-Staaten finden Sie hier.

 

Sie müssen sich in Ihrer Heimat erkundigen, in welchen Behörden Dokumente apostilliert werden.

Auch bei Staaten, die nicht Unterzeichner sind, bei denen Sie die konsularische Überbeglaubigung benötigen, ist es ratsam, auf Nummer Sicher zu gehen und stets Ihre Unterlagen zusätzlich apostillieren zu lassen. Da die meisten Staaten Unterzeichner sind, haben Sie somit langfristig vorgesorgt, Sie wissen ja nicht, wohin es Ihre Familie in Zukunft verschlägt...

Ganze Einwanderungen mit großen Container-Umzügen scheiterten schon an Dokumenten, die von Behörden weder apostilliert noch konsularisch beglaubigt waren. Obwohl der gesamte Hausrat im Ziel-Hafen stand, konnten die Familien ihren Aufenthalt nicht regeln.



Wenn Unterlagen unvollständig sind, müssen Sie ggf. zurückfliegen um dies zu berichtigen. Das würde extra Kosten verursachen und die gesamte Planung torpedieren.

Manche asiatische und südamerikanische Behörden räumen sich des öfteren Ermessensspielräume ein, die gesetzlich nicht vorgesehen sind und verlangen unerlaubterweise Unterlagen, die im Normalfall niemals verlangt werden sollten. In manchen Fällen legen Behörden die Gesetze nach Ihrem Geschmack aus.

Seien Sie pedantisch, seien Sie nervig, besorgen Sie Unterlagen, die vielleicht Relevanz haben könnten...Lieber 25 Dokumente zu viel als eines zu wenig.



In vielen Auswanderer-Foren können Sie sich auch Tipps einholen, über Einreisebestimmungen, bürokratische Hürden usw.... Möglicherweise finden Sie Beiträge bezüglich Ihrer neuen Heimat.

In unserer Beratung zeigen wir Ihnen ebenfalls, wie Sie einige wichtige Zwischenschritte Ihrer Vorbereitungen dokumentieren können, um ihre Zollabwicklung zu beschleunigen.



Wir freuen uns auf Sie!

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