Einfuhrzölle

Ein internationaler Umzug ist streng genommen eine Warensendung, die unter normalen Umständen besteuert wird.

Wenn Sie Ihren Haushalt in einem Container per Schiff oder in Luftfracht-Boxen per Flugzeug in Ihre neue Heimat senden, können Sie eine Einfuhrzoll- und Einfuhrumsatzsteuer-Befreiung beantragen. Dafür müssen Sie einige Voraussetzungen erfüllen.

 

Steuerbefreiung

International gilt, dass Sie mindestens 12 Monate außerhalb des Geltungsbereiches Ihrer neuen Heimat gelebt haben müssen, um eine Steuerbefreiung zu beantragen.

 

Manche Länder haben erweiterte Anforderungen. In Brasilien z.B. darf ihr kumulativer Aufenthalt im Geltungsbereich Brasiliens in den 12 Monaten vor Ihrer Übersiedlung nach Brasilien 45 Tage nicht überschreiten.

 

Eine Steuerbefreiung Ihres Umzuges kann nur beantragt werden, wenn Sie entweder die Staatsbürgerschaft Ihrer neuen Heimat oder eine gültige Aufenthaltsgenehmigung haben.

Bei temporären Aufenthalten können Sie keine Befreiung beantragen.

 

Der Familien-Nachzug ist bei einer Einwanderung geregelt, der Haushalts-Nachzug genauso.

Sie haben ein Zeitfenster um Ihren Umzug nachzuholen, das sie unbedingt einhalten müssen.

Danach ist eine Steuerbefreiung ausgeschlossen.

Dieses Zeitfenster beträgt zur Zeit z.B. in Brasilien 6 Monate, in der EU 12 Monate und in den USA 10 Jahre, auf bis zu 25 Jahre erweiterbar bei begründetem Härtefall.

 

In den meisten Ländern sind im Falle einer Steuerbefreiung nur gebrauchte Artikel von der Befreiung betroffen. Neue Artikel werden bei Einfuhr besteuert.

 

Wie „neu“ definiert wird ist nun in den verschiedenen Staaten unterschiedlich. In der EU müssen Sie die Ware seit mindestens 6 Monate in Ihrem Besitz haben, um diese als gebraucht von der Einfuhrsteuer befreien zu lassen. In den USA und in Australien müssen es 12 Monate sein.

In Brasilien sind seit einigen Jahren neue Artikel, die Bestandteil eines Umzuges sind, ebenfalls von der Einfuhrsteuer befreit, solange die Mengen kompatibel mit der Größe der Familie sind. Bei einer dreiköpfigen Familie, deren Packliste 10 Fernseher enthält, kann der Zoll möglicherweise stutzig werden.

 

Ein internationaler Umzug kann eine Chance für Sie sein, völlig legal eine fällige Neuanschaffung zu verschiffen. Sie können dann z.B. den kürzlich erworbenen Fernseher dann steuerbefreit einführen, sie müssen sich nur an die Fristen halten.

Dies ist besonders empfehlenswert, wenn Sie z.B. in ein lateinamerikanisches Land ziehen, in dem elektronische Ware um einiges teurer ist als in Europa.

 

Es muss erwähnt werden, dass Sie nur die persönlichen Gebrauchsgegenstände Ihrer Familie als Umzug versenden dürfen. Der Zoll hat immer einen Ermessensspielraum, sollte er Anzeichen finden, ein Container könnte außer privater Gebrauchsgegenstände Ware enthalten, die möglicherweise zum Verkauf eingeführt wird, kann er die einschlägigen Artikel besteuern.

 

Der Container kann bei Einfuhr vom Zoll inspiziert werden. Aus diesem Grunde sind eine professionelle Verpackung und Beladung nach allen Regeln der Umzugskunst ein Muss! Eine einwandfreie Verpackung und Verladung ist ein starkes Indiz, dass Profis am Werk waren, was zusammen mit einer sorgfältigen Packliste Vertrauen vermittelt.

 

 

Ein wichtiger Hinweis: Der gesetzliche Rahmen solcher Regelungen ist nicht statisch, Steuergesetze sind dafür bekannt, stets starken Anpassungen und Veränderungen unterworfen zu sein. Diese Gesetze sind sehr relevant und entscheidend für die Umzugsplanung.

 

Leider sind nicht alle Staaten so flexibel wie die USA, was den Haushalts-Nachzug betrifft.

Eine abenteuerliche Familien-Auswanderung nach dem Prinzip: „Wenn´s klappt, schicken wir unseren Haushalt hinterher!“ ist dann nur sehr beschränkt möglich.

 

 

Im Falle einer Besteuerung fallen die üblichen Einfuhrzölle und die Einfuhrumsatz-Steuer nach Produktgruppen an.

 

In vielen Ländern sind die Zölle generell so hoch, dass ein etwaiger Import nicht praktikabel wäre.

 

Falls Sie unsicher sind, ob Sie Anspruch auf eine Zollbefreiung haben oder wissen wollen, was Sie unternehmen können, um in den Genuss einer Steuerbefreiung zu kommen, können Sie sich gerne an uns wenden. Wir sind gerne für Sie da.

 

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