Allgemeine Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE ERBRINGUNG VON BERATUNGSDIENSTLEISTUNGEN

 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Erbringung von Dienstleistungen durch die „shipping-my-life“ - Beratung („SML“), vertreten durch Herrn Mark A.S. Weinketz, R. Frei Caneca 214   89204-510 Joinville, Brasilien, an den jeweiligen Kunden oder Auftraggeber, der in einem Angebot, einer Offerte oder einer Leistungsbeschreibung („Kunde“) genannt ist. Der Kunde akzeptiert diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit der Annahme des Angebots, der Offerte, der Leistungsbeschreibung oder des Beratungsvertrags.

 

Die Annahme des Angebots, der Offerte oder der Leistungsbeschreibung durch den Kunden unter Vorbehalt anderer Bedingungen gilt als Ablehnung des Angebots, der Offerte oder der Leistungsbeschreibung, und SML erbringt keine Leistungen.

 

1 ÜBERSICHT

 

1. SML verpflichtet sich, dem Kunden die Dienstleistungen gemäß dieser Vereinbarung zu erbringen.

 

2. Diese Vereinbarung umfasst diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die in einem Angebot, einer Leistungsbeschreibung oder einem Beratungsvertrag festgelegten Einzelheiten.

 

3. Im Falle ausdrücklicher Widersprüche haben die Bestimmungen des Angebots, der Leistungsbeschreibung oder des Beratungsvertrags Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

2 LAUFZEIT

 

1. Dieser Vertrag beginnt mit dem Vertragsbeginn und läuft bis zum Ablauf der ursprünglichen Laufzeit, sofern er nicht gemäß Klausel 9 vorzeitig gekündigt oder gemäß Klausel 2.2 verlängert wird.

 

2. Vor Ablauf der ursprünglichen Laufzeit hat der Kunde die Möglichkeit, den Vertrag um die Verlängerungslaufzeit zu verlängern. Er muss SML mindestens 14 Tage vor Ablauf der ursprünglichen Laufzeit schriftlich benachrichtigen.

 

3 DIENSTLEISTUNGEN UND LIEFERUMFANG

 

3.1 Die Leistungen

 

1. Die Leistungen sind in einem Angebot, einer Leistungsbeschreibung oder einem Beratungsvertrag festgelegt.

 

2. SML erbringt die Leistungen professionell, mit der gebotenen Sorgfalt und Sachkenntnis sowie gemäß den geltenden Branchenstandards.

 

3. Bei der Erbringung der Leistungen hält SML alle Gesetze, einschließlich der Datenschutzgesetze, ein.

 

4. SML stellt sicher, dass die im Angebot, der Leistungsbeschreibung oder dem Beratungsvertrag benannten Schlüsselpersonen die Leistungen erbringen.

 

5. Im Rahmen dieser Vereinbarung können zusätzliche Dienste bereitgestellt werden, wenn die Parteien einem schriftlichen Nachtrag zustimmen und diesen unterzeichnen, in dem die zusätzlichen Dienste aufgeführt sind und angegeben wird, dass diese zusätzlichen Dienste gemäß dieser Vereinbarung bereitgestellt werden.

 

3.2 Die Liefergegenstände

 

1. Die von SML im Rahmen der Dienstleistungen an den Kunden zu erbringenden Liefergegenstände sind in einem Angebot, einer Leistungsbeschreibung oder einem Beratungsvertrag festgelegt.

 

2. SML stellt sicher, dass die Liefergegenstände von hoher Qualität sind, nicht gebraucht sind und ordnungsgemäß und gemäß den Spezifikationen und Anforderungen des Angebots, der Leistungsbeschreibung oder des Beratungsvertrags funktionieren.

 

3. Enthalten die Liefergegenstände Software, so wird SML Folgendes nicht in die Leistungen aufnehmen: Code Dritter oder geistiges Eigentum Dritter ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Kunden sowie Viren, Zeitbomben, Blockaden oder Hintertüren.

 

4. Enthalten die Liefergegenstände Geräte, Hardware oder Software, stellt SML dem Kunden auf Anfrage alle für die Nutzung und Wartung der Leistungen erforderlichen Unterlagen zur Verfügung.

 

3.3 Zusammenarbeit

 

1. SML verhält sich im Umgang mit dem Kunden professionell und kooperativ.

 

2. Die Parteien handeln stets fair und nach Treu und Glauben.

 

3. Wird SML vom Kunden zur Zusammenarbeit mit anderen Lieferanten oder Auftragnehmern des Kunden aufgefordert, verhält sich SML dabei kooperativ und freundlich.

 

4. Besucht SML die Räumlichkeiten oder Standorte des Kunden, muss SML die ihm bekannten oder mitgeteilten relevanten Richtlinien und Anweisungen des Kunden einhalten.

 

 

3.4 Zeitrahmen

 

1. SML erbringt die Dienstleistungen und liefert die Liefergegenstände gemäß den im Angebot, der Leistungsbeschreibung oder dem Beratungsvertrag festgelegten Zeitrahmen.

 

2. Ist SML der Ansicht, dass SML die im Angebot, der Leistungsbeschreibung oder dem Beratungsvertrag festgelegten Zeitrahmen nicht einhält oder verspätet einhält, wird SML den Kunden so schnell wie möglich benachrichtigen.

 

3. Verlangt SML vom Kunden, dass dieser SML etwas liefert oder etwas unternimmt, damit SML die Dienstleistungen erbringen kann, so sind die entsprechenden Verpflichtungen des Kunden im Angebot, der Leistungsbeschreibung oder dem Beratungsvertrag festgelegt und der Kunde ist verpflichtet, diese Verpflichtungen zu erfüllen. Kommt der Kunde diesen Verpflichtungen nicht nach, kann er keine Ansprüche gegen SML geltend machen, auch nicht wegen Nichteinhaltung von Zeitrahmen.

 

 

4 GEISTIGES EIGENTUM

 

1. Sofern in einem Angebot, einer Leistungsbeschreibung oder einem Beratungsvertrag nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, besitzt SML alle geistigen Eigentumsrechte an den Leistungen. Dies umfasst die geistigen Eigentumsrechte an Dokumentationen, Berichten, Computercode, Figuren, Grafiken, Logos und Marken sowie deren Erscheinungsbild.

 

2. In Ergänzung zu 4.1 oben gewährt SML dem Kunden hiermit eine Lizenz zur Nutzung der Liefergenstände. Diese Lizenz gilt nicht für Software oder Computercode, die separat von SML lizenziert werden müssen.

 

3. SML wird bei der Erbringung der Dienstleistungen oder der Erstellung der Leistungen keine geistigen Eigentumsrechte verletzen.

 

4. SML gewährleistet, dass die Nutzung der Leistungen durch den Kunden keine internationalen geistigen Eigentumsrechte verletzt.

 

5. SML stellt den Kunden von jeglicher Haftung (einschließlich der Haftung für angemessene Rechtskosten) frei, die sich aus der Behauptung ergibt, dass die Nutzung der Leistungen eine Verletzung der geistigen Eigentumsrechte Dritter darstellt.

 

6. SML erkennt an und stimmt zu, dass der Kunde alle Rechte, Titel und Ansprüche (einschließlich geistiger Eigentumsrechte) an allen Materialien besitzt, die er, der Kunde, SML zur Verfügung stellt, oder dass der Kunde anderweitig berechtigt ist, solche Materialien an SML zu liefern. Dieser Vertrag sieht keine Übertragung des Eigentums oder von Ansprüchen an den Werken (einschließlich Fotos), Marken oder Warenzeichen des Kunden (einschließlich aller geistigen Eigentumsrechte) auf SML vor.

 

7. SML ist nicht berechtigt, die Bilder, Marken oder Warenzeichen des Kunden zu verwenden, sofern dies nicht ausdrücklich in einem separaten Markenlizenzvertrag oder in einem Angebot, einer Leistungsbeschreibung oder einem Beratungsvertrag vorgesehen ist.

 

5 GEBÜHREN, ZAHLUNG UND MEHRWERTSTEUER

 

5.1 Gebühren und Zahlung

 

1. Der Kunde ist verpflichtet, die in jeder Rechnung ausgewiesenen Gebühren gemäß dieser Klausel 5 innerhalb eines Tages nach Erhalt zu zahlen.

 

2. SML darf dem Kunden Rechnungen nur gemäß den Bedingungen dieser Vereinbarung und gemäß den in einem Angebot, einer Leistungsbeschreibung oder einem Beratungsvertrag festgelegten Fristen für Rechnungsstellung oder Zahlung ausstellen.

 

3. Sofern in einem Angebot, einer Leistungsbeschreibung oder einem Beratungsvertrag festgelegt ist, dass ein Liefergegenstand einer Abnahmeprüfung durch den Kunden unterliegt, darf SML diesen Liefergegenstand erst nach dessen Abnahme durch den Kunden in Rechnung stellen.

 

4. Der Kunde kann eine Rechnung anfechten. In diesem Fall kann er die Zahlung des strittigen Betrags bis zur Beilegung des Streitfalls zurückhalten, ist jedoch verpflichtet, den unstrittigen Teil der Rechnung fristgerecht zu zahlen.

 

5. Die Parteien haben kein Recht zur Aufrechnung.

 

6. Der Kunde erstattet nur die in einem Angebot, einer Leistungsbeschreibung oder einem Beratungsvertrag als erstattungsfähige Kosten aufgeführten Aufwendungen.

 

 

5.2 Mehrwertsteuer

 

1. Falls für eine im Rahmen oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag erbrachte Leistung Mehrwertsteuer zu entrichten ist, hat die Partei, die die Gegenleistung für diese Leistung erbringt, als zusätzliche Gegenleistung einen Betrag in Höhe der auf diese Leistung zu entrichtenden Mehrwertsteuer zu zahlen.

 

2. Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich alle in diesem Vertrag genannten Beträge, einschließlich der Gebühren, für Kunden mit Wohnsitz in Brasilien exklusive Mehrwertsteuer. Für Kunden mit Wohnsitz außerhalb Brasiliens ist die Mehrwertsteuer ausgeschlossen.

 

3. Falls im Zusammenhang mit einer im Rahmen oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag erbrachten Leistung ein Anpassungsereignis eintritt, wird die auf diese Leistung zu entrichtende Mehrwertsteuer entsprechend neu berechnet und eine entsprechende Zahlung zwischen den Parteien geleistet.

 

4. Bei Rechnungsstellung ist eine Partei verpflichtet, ordnungsgemäße Steuerrechnungen vorzulegen, sofern auf die Gebühren die Mehrwertsteuer anwendbar ist.

 

 

6 VERTRAULICHKEIT / GEHEIMHALTUNGSPFLICHT

 

1. Jede Partei verpflichtet sich, die vertraulichen Informationen der anderen Partei streng vertraulich zu behandeln und nicht weiterzugeben.

 

2. Jede Partei verpflichtet sich, die vertraulichen Informationen der anderen Partei ausschließlich zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen oder zur Inanspruchnahme der Vorteile dieser Vereinbarung zu verwenden.

 

3. Ungeachtet des Vorstehenden darf eine Partei vertrauliche Informationen der anderen Partei weitergeben:

 

1. an ihre Rechtsberater, Buchhalter und Wirtschaftsprüfer auf vertraulicher Basis, sofern diese

Informationen unbedingt erforderlich sind;

 

2. an ihre Mitarbeiter und Auftragnehmer auf vertraulicher Basis, sofern diese Informationen

unbedingt erforderlich sind;

 

3. bei der Durchsetzung dieser Vereinbarung oder in einem Verfahren, das sich aus oder im

Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergibt; oder

 

    1. soweit gesetzlich vorgeschrieben oder aufgrund einer verbindlichen Anordnung einer

Behörde oder eines Gerichts.

 

4. Der Kunde darf die Bedingungen dieser Vereinbarung niemandem außer seinen Rechtsberatern, Buchhaltern und Wirtschaftsprüfern auf vertraulicher Basis offenlegen.

 

 

7 DATENSCHUTZ UND SICHERHEIT

 

1. Jede Partei ist verpflichtet, das brasilianische Allgemeine Datenschutzgesetz (LGPD), Lei Nr. 13.709/2018, sowie alle anderen geltenden Datenschutzgesetze in Bezug auf personenbezogene Daten einzuhalten, die:

 

1. eine Partei der anderen offenlegt; oder

 

    1. im Rahmen oder im Zusammenhang mit der Erfüllung dieser Vereinbarung in den Besitz oder die Kontrolle dieser Partei gelangen.

 

2. SML darf weder direkt noch indirekt personenbezogene Daten von Kunden des Kunden erheben, speichern oder verwenden.

 

3. SML ist verpflichtet, alle angemessenen Anweisungen des Kunden in Bezug auf Datenschutz und Sicherheit zu befolgen. Sollten dadurch zusätzliche Kosten für SML entstehen, wird SML den Kunden benachrichtigen, und der Kunde ist verpflichtet, diese zusätzlichen Kosten zu tragen.

 

4. SML hält die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union ein.

 

 

8 HÖHERE GEWALT

 

1. Vorbehaltlich der Mitteilungspflicht gemäß dieser Klausel gilt: Wird die Erfüllung aller oder einzelner Verpflichtungen einer Partei (betroffene Partei) aufgrund eines Ereignisses höherer Gewalt (ganz oder teilweise) verhindert oder verzögert, bleibt diese Vereinbarung weiterhin wirksam. Die betroffene Partei verstößt jedoch nicht allein aus diesem Grund gegen diese Vereinbarung. Ihr wird eine angemessene Fristverlängerung zur vollständigen Erfüllung ihrer betroffenen Verpflichtungen gewährt.

 

2. Die betroffene Partei ist verpflichtet, die andere Partei unverzüglich nach Kenntnisnahme eines Ereignisses höherer Gewalt schriftlich über die Art des Ereignisses höherer Gewalt sowie die Art und das Ausmaß der Verhinderung oder Verzögerung ihrer Verpflichtungen zu informieren und die andere Partei über alle wesentlichen Änderungen in diesen Angelegenheiten zu informieren. Sie ist verpflichtet, sich nach Kräften zu bemühen, die Auswirkungen des Ereignisses höherer Gewalt zu begrenzen und ihre Verpflichtungen so schnell und soweit wie möglich zu erfüllen.

 

9 KÜNDIGUNG

 

1. Jede Partei kann diesen Vertrag jederzeit mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei kündigen, wenn:

 

1. die andere Partei insolvent wird; oder

 

2.die andere Partei gegen eine wesentliche Bestimmung dieses Vertrags verstößt, die nicht

behoben werden kann, oder, falls der Verstoß behoben werden kann, diesen Verstoß nicht

innerhalb von 21 Tagen nach Erhalt der schriftlichen Aufforderung der kündigenden Partei

behebt.

 

3. Der Kunde kann diesen Vertrag mit einer Frist von 30 Tagen schriftlich aus beliebigem Grund und ohne Angabe von Gründen kündigen. In diesem Fall ist er verpflichtet, SML für alle bis zum Ablauf dieser 30-tägigen Frist von SML erbrachten Leistungen zu bezahlen.

 

4. Der Kunde darf die Arbeiten an den Dienstleistungen nicht ohne die schriftliche Zustimmung von SML aussetzen.

 

 

10 GEWÄHRLEISTUNGEN

 

Jede Partei gewährt, dass sie:

 

1. die Befugnis hat, ihre Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung einzugehen und zu erfüllen, dass diese Vereinbarung ordnungsgemäß abgeschlossen wurde und rechtsgültig, gültig und verbindlich ist;

 

2. die geltenden Gesetze jederzeit einhält; und

 

3. keine Handlungen oder Erklärungen abgibt, die den Ruf der anderen Partei schädigen könnten.

 

11 LIEFERANTENGEWÄHRLEISTUNGEN

 

1. SML garantiert, dass:

 

  1. SML über alle erforderlichen Lizenzen, Genehmigungen und behördlichen Zulassungen

    verfügt, um ihre Verpflichtungen gemäß dieser Vereinbarung zu erfüllen; und

 

    1. die Nutzung der Liefergegenstände durch den Kunden nicht die Rechte (einschließlich

      geistiger Eigentumsrechte) Dritter verletzt.

 

2. SML erkennt an, dass der Kunde diese Vereinbarung im Vertrauen auf die in dieser Klausel aufgeführten Gewährleistungen abgeschlossen hat.

 

 

12 GEGENSEITIGE HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG.

 

Kunde oder SML haften in keinem Fall für besondere Neben-, Straf- oder Folgeschäden jeglicher Art im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung, selbst wenn Kunde oder Berater im Voraus über die Möglichkeit solcher Schäden informiert wurden.

 

13 ABTRETUNG UND UNTERVERGABE

 

SML darf seine Rechte und Pflichten aus dieser Vereinbarung ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Kunden weder direkt noch indirekt abtreten oder übertragen. Ausgenommen hiervon ist die Übertragung dieser Vereinbarung im Zusammenhang mit dem Verkauf oder der Umstrukturierung des gesamten oder eines Teils des Geschäfts von SML oder aufgrund eines Führungswechsels. SML darf seine Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung nicht untervergeben oder delegieren, es sei denn, dies ist ausdrücklich in einem Angebot, einer Leistungsbeschreibung oder einem Beratungsvertrag gestattet. SML ist Auftragnehmer des Kunden. SML ist weder Vertreter noch Mitarbeiter des Kunden. SML ist nicht befugt, den Kunden zu binden. Der Kunde ist nicht befugt, SML zu binden.

 

14 FORTBESTAND

 

Unbeschadet anderer Bestimmungen dieser Vereinbarung gelten die Klauseln 4, 6, 7 und 12 auch nach Beendigung oder Ablauf dieser Vereinbarung.

 

 

 

15 VERTRETER

 

 

16 MITTEILUNGEN

 

Jede Mitteilung, Aufforderung, Zustimmung oder sonstige Kommunikation, die im Rahmen dieser Vereinbarung erfolgt,

 

1. muss schriftlich erfolgen und vom Absender oder einer vom Absender ordnungsgemäß bevollmächtigten Person unterzeichnet sein;

 

2. muss dem vorgesehenen Empfänger per frankierter Post, persönlich oder per E-Mail an die Adresse bzw. E-Mail-Adresse des Vertreters der Partei zugestellt werden, wie sie im Angebot, in der Leistungsbeschreibung oder im Beratungsvertrag angegeben ist oder dem Absender zuletzt vom vorgesehenen Empfänger mitgeteilt wurde; und

 

3. gilt als ordnungsgemäß zugestellt, wenn die Mitteilung an die oben genannte E-Mail-Adresse bzw. Adresse zugestellt, empfangen oder hinterlassen wurde. Erfolgt die Zustellung oder der Empfang an einem Tag, der am Ort der Absendung kein Werktag ist, oder nach 18:00 Uhr (Ortszeit Brasília) an diesem Ort, gilt die Mitteilung als ordnungsgemäß zugestellt mit Geschäftsbeginn am nächsten Werktag an diesem Ort.

 

17 STREITBEILEGUNG

 

1. Entsteht aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ein Streit, kann jede Partei die andere Partei schriftlich benachrichtigen. In diesem Fall muss ein benannter Vertreter jeder betroffenen Partei unverzüglich nach Treu und Glauben versuchen, den Streit beizulegen.

 

2. Können die Parteien den Streit nicht innerhalb von sieben Tagen beilegen, kann jede Partei die rechtmäßigen Schlichtungsverfahren nutzen oder nach eigenem Ermessen die rechtlichen und angemessenen Rechtsmittel in Anspruch nehmen.

 

3. Diese Klausel 17 hindert eine Partei nicht daran, vor einem zuständigen Gericht eine einstweilige Verfügung zu beantragen.

 

 

18 ALLGEMEINES

 

1. Diese Vereinbarung enthält die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien hinsichtlich ihres Vertragsgegenstandes.

 

2. Diese Vereinbarung kann nur durch eine weitere schriftliche Vereinbarung aller Parteien geändert werden.

 

3. Die Nichtausübung oder Verzögerung der Ausübung von Rechten, Befugnissen oder Rechtsmitteln aus dieser Vereinbarung stellt keinen Verzicht dar. Die einmalige oder teilweise Ausübung oder der Verzicht auf die Ausübung eines Rechts, einer Befugnis oder eines Rechtsmittels schließt die weitere Ausübung dieses oder eines anderen Rechts, einer Befugnis oder eines Rechtsmittels nicht aus. Ein Verzicht ist für die Partei, die ihn gewährt, nur gültig und bindend, wenn er schriftlich erfolgt.

 

4. Die einer Partei in dieser Vereinbarung gewährten Rechte, Befugnisse und Rechtsmittel gelten zusätzlich zu den durch Gesetz, Billigkeitsrecht oder eine Vereinbarung gewährten Rechten, Befugnissen oder Rechtsmitteln und schließen diese nicht aus oder beschränken sie nicht.

 

5. Jede Bestimmung dieser Vereinbarung, die in einer Rechtsordnung verboten oder nicht durchsetzbar ist, ist in dieser Rechtsordnung im Umfang des Verbots oder der Nichtdurchsetzbarkeit unwirksam. Dies berührt weder die Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung noch die Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit der jeweiligen Bestimmung in anderen Rechtsordnungen.

 

6. Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten, die durch die Verhandlung, Vorbereitung und Durchführung dieser Vereinbarung entstehen.

 

7. Diese Vereinbarung und, soweit gesetzlich zulässig, alle damit verbundenen Angelegenheiten, einschließlich außervertraglicher Angelegenheiten, unterliegen dem Recht der Föderativen Republik Brasilien und des Bundesstaates Santa Catarina. Beide Parteien vereinbaren, dass der Geschäftssitz von SML Gerichtsstand ist.

 

19 DEFINITIONEN UND AUSLEGUNG

 

19.1 DEFINITIONEN

 

Die folgenden Definitionen gelten, sofern der Kontext nichts anderes erfordert.

 

Der Beginn ist im Angebot, in der Leistungsbeschreibung oder im Beratungsvertrag definiert.

 

Vertrauliche Informationen sind alle nicht öffentlichen, geschäftlichen oder technischen Informationen, gleich welcher Form, ob materiell oder nicht, die von einer Partei der anderen Partei offengelegt oder mitgeteilt werden oder die die andere Partei durch den Abschluss dieser Vereinbarung erfährt, von ihr erhält oder denen sie zugänglich ist.

 

Vertrauliche Informationen umfassen nicht Informationen, von denen die Partei anhand schriftlicher Aufzeichnungen nachweisen kann, dass sie:

 

1. ihr bereits bekannt waren;

 

2. von dieser Partei von einem Dritten ohne Geheimhaltungspflicht erhalten wurden; oder

 

    1. von dieser Partei unabhängig von Personen entwickelt wurden, die keinen Zugang zu den vertraulichen Informationen der anderen Partei hatten.

 

Unter Folgeschäden sind alle indirekten oder Folgeschäden zu verstehen, darunter entgangene Gewinne, entgangene Einnahmen, Verlust oder Beschädigung von Daten, Verlust des Vertragswerts, Verlust erwarteter Einsparungen, Verlust von Chancen und Verlust von Ansehen oder Geschäftswert.

 

Liefergegenstände sind sämtliche Arbeiten, Berichte, Materialien oder Gegenstände, die SML gemäß diesem Vertrag dem Kunden zu liefern hat, einschließlich der in einem Angebot, einer Leistungsbeschreibung oder einem Beratungsvertrag festgelegten Liefergegenstände.

 

Gebühren bezeichnet die in einem Angebot, einer Leistungsbeschreibung oder einem Beratungsvertrag festgelegten Gebühren und Aufwendungen.

 

Höhere Gewalt/Ereignis höherer Gewalt, das eine Partei betrifft, bezeichnet einen Umstand, der außerhalb der angemessenen Kontrolle dieser Partei liegt und dazu führt, dass diese Partei ihre Verpflichtungen aus diesem Vertrag nicht rechtzeitig erfüllen kann. Dazu gehören Naturkatastrophen, Blitzeinschläge, Erdbeben, Überschwemmungen, Stürme, Explosionen, Brände und Naturkatastrophen, Handlungen öffentlicher Feinde, Terrorismus, Aufruhr, innere Unruhen, böswillige Sachbeschädigung, Sabotage, Revolution und kriegerische Handlungen, Generalstreiks (außer der eigenen Mitarbeiter), Embargos, Pandemien sowie Strom-, Wasser- und andere Versorgungsengpässe.

 

Anfangslaufzeit bezeichnet die in einem Angebot, einer Leistungsbeschreibung oder einem Beratungsvertrag festgelegte Anfangslaufzeit.

 

 

Ein Insolvenzereignis tritt in Bezug auf eine Person in folgenden Fällen ein:

 

1. Eine Partei stellt die Ausübung ihrer gesamten oder eines wesentlichen Teils ihrer Geschäftstätigkeit ein, setzt sie aus oder droht mit der Einstellung oder Aussetzung oder veräußert einen wesentlichen Teil ihres Vermögens oder droht mit der Veräußerung eines solchen.

 

2. Eine Partei ist nicht mehr in der Lage, ihre Schulden bei Fälligkeit zu begleichen, oder stellt die Zahlung aller oder einer Gruppe ihrer Schulden ein, setzt sie aus oder droht mit der Einstellung oder Aussetzung.

 

3. Eine Partei gilt (auch gesetzlich) als insolvent oder wird als insolvent angesehen.

 

4. Für eine Partei wird ein Konkursverwalter, Verwalter, Insolvenzverwalter oder ein ähnlicher Beauftragter für sie oder ihr gesamtes oder einen Teil ihres Vermögens oder Geschäfts bestellt.

 

5. Mit einer oder mehreren Gruppen ihrer Gläubiger wird ein Vergleich oder eine Vereinbarung geschlossen.

 

6. Mit Ausnahme zum Zweck einer solventen Fusion oder Sanierung wird ein Beschluss zur Abwicklung, Auflösung, Verwaltung oder Liquidation gefasst, vorgeschlagen oder verabschiedet.

 

  1. Eine Partei geht zwangsweise oder freiwillig in Liquidation.

     

8. In einer Rechtsordnung tritt ein analoges oder vergleichbares Ereignis ein.

 

 

Unter „geistigen Eigentumsrechten“ sind alle gewerblichen und geistigen Eigentumsrechte jeglicher Art zu verstehen, insbesondere Urheberrechte (einschließlich Rechte an Computersoftware), Handelsmarken, Dienstleistungsmarken, Designs, Patente, Geschäftsgeheimnisse, Rechte an Halbleiter- oder Schaltungslayouts, Handels-, Geschäfts-, Domänen- oder Firmennamen, Rechte an vertraulichen Informationen, Know-how und sonstige Eigentumsrechte (unabhängig davon, ob diese eingetragen sind oder nicht und einschließlich aller Anträge oder Rechte zur Beantragung einer Eintragung) sowie alle Rechte oder Schutzformen ähnlicher Art oder mit gleichwertiger oder ähnlicher Wirkung wie diese, die irgendwo auf der Welt bestehen können. Ausgenommen hiervon sind jedoch Urheberpersönlichkeitsrechte und ähnliche persönliche Rechte, die gesetzlich nicht übertragbar sind.

 

Gesetz bezeichnet alle anwendbaren Gesetze, einschließlich der Regeln des Common Law, Billigkeitsgrundsätze, Gesetze, Verordnungen, Proklamationen, Satzungen, Regeln, regulatorischen Grundsätze, Anforderungen und Bestimmungen, verbindlichen Verhaltenskodizes und Standards, Verfügungen, Anordnungen, Unterlassungsverfügungen und Urteile, einschließlich aller Datenschutzgesetze.

 

Verlust bezeichnet jegliche Ansprüche, Verluste, Schäden, Haftungen, Kosten, Belastungen oder Aufwendungen (einschließlich Rechtskosten auf Basis einer vollständigen Entschädigung), gleich welcher Art und ob gegenwärtig oder zukünftig, fest oder unbestimmt, tatsächlich oder bedingt.

 

Personenbezogene Daten haben die Bedeutung des Lei Geral de Proteção de Dados Pessoais (LGPD) und bedeuten personenbezogene Daten.

 

Personal bezeichnet in Bezug auf eine Person alle leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Auftragnehmer, Bediensteten, Vertreter oder andere Personen, die ihrer direkten oder indirekten Kontrolle unterliegen, einschließlich aller Subunternehmer.

 

Datenschutzgesetze sind alle Gesetze, Grundsätze, Branchenkodizes und Richtlinien in ihrer jeweils gültigen Fassung, die sich auf die Erhebung, Nutzung, Offenlegung, Speicherung oder Gewährung von Zugriffsrechten auf personenbezogene Daten beziehen. Hierzu gehört auch das Lei Geral de Proteção de Dados Pessoais (LGPD).

 

Verbundene juristische Person“ hat die Bedeutung des Begriffs im brasilianischen Bundesgesetz 6.404/1976 („Gesellschaftsgesetz“).

 

Verlängerungslaufzeit“ bezeichnet die Zeiträume, um die sich die Laufzeit gemäß Angebot, Leistungsbeschreibung oder Beratungsvertrag verlängert.

 

Dienstleistungen“ sind in Angebot, Leistungsbeschreibung oder Beratungsvertrag definiert.

 

Laufzeit“ bezeichnet den Zeitraum vom Beginn bis zum Ende der Erstlaufzeit oder einer etwaigen Verlängerungslaufzeit.

 

19.2 AUSLEGUNG

 

Überschriften dienen lediglich der Übersichtlichkeit und haben keinen Einfluss auf die Auslegung. Sofern der Kontext nichts anderes erfordert, gelten die folgenden Regeln.

 

1. Der Singular schließt den Plural ein und umgekehrt.

 

2. Wenn ein Wort oder eine Formulierung definiert ist, haben seine anderen grammatikalischen Formen die entsprechende Bedeutung.

 

3. Ein Verweis auf eine Person schließt jede juristische Person, jede nicht rechtsfähige Körperschaft oder andere juristische Person ein und umgekehrt.

 

4. Ein Verweis auf eine Partei dieser Vereinbarung oder einer anderen Vereinbarung oder eines anderen Dokuments schließt deren Rechtsnachfolger und zulässige Zessionare ein.

 

5. Ein Verweis auf eine Vereinbarung oder ein Dokument (einschließlich eines Verweises auf diese Vereinbarung) bezieht sich auf diese Vereinbarung oder dieses Dokument in der jeweils gültigen Fassung, sofern zutreffend, gemäß dieser Vereinbarung oder der anderen Vereinbarung oder dem anderen Dokument.

 

6. Ein Verweis auf ein Gesetz oder eine Bestimmung eines Gesetzes schließt jegliche Änderung oder Neufassung desselben, jede an seine Stelle tretende gesetzliche Bestimmung sowie alle auf seiner Grundlage erlassenen Verordnungen und Rechtsverordnungen ein.

 

7. Ein Verweis auf Verhalten schließt Unterlassungen, Erklärungen oder Verpflichtungen ein, unabhängig davon, ob diese schriftlich vorliegen oder nicht.

 

8. Ein Verweis auf „umfasst“ bedeutet „umfasst“ ohne Einschränkung.

 

9. Alle $-Bezüge beziehen sich auf US-Dollar, sofern nicht anders angegeben.